– Freistellung der Kulturkoordinatorin / des Kulturkoordinators und deren Vertretung durch die Schulleitung für die Qualifzierungen und die Rahmenveranstaltungen sowie Freistellung von bis zu 21 Lehrkräften (pro Jahr 7 Lehrkräfte inkl. Koordinationen) zur Teilnahme an den Fachtagungen,
– Mitarbeit der Kulturkoordinatorin / des Kulturkoordinators in der schulischen Steuergruppe,
– Einbindung von Kultureller Bildung in das bestehende Schulprogramm zur Entwicklung eines kulturellen Schulprofils,
– intensive Zusammenarbeit mit außerschulischen
Partnern aus dem Bereich der Kulturellen Bildung,
– Dokumentation der Projekterfahrungen und -ergebnisse,
– Durchführung einer Evaluation zur Projektmitte und zum Projektende,
– Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit anderen Projektschulen innerhalb der Region,
– verbindliche Teilnahme der Schulleitungen an den Rahmenveranstaltungen und prozessbegleitenden Schulleitungsveranstaltungen,
– Entlastung der Kulturkoordinatorin / des Kulturkoordinators im Umfang einer zusätzlichen Anrechnungsstunde seitens der Schule für die dreijährige Projektlaufzeit.
– Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit anderen Projektschulen innerhalb der Region.